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Was wir im Passauer Land bewegen, bezahlen unsere Mitglieder und Unterstützer: Plakate, Flyer, Infostände, Säle, Technik. Jede Spende macht uns sichtbarer, in jeder Gemeinde.

50 %

Steuerermäßigung nach § 34g EStG unter den gesetzlichen Voraussetzungen; höchstens 1.650 Euro, bei Zusammenveranlagung 3.300 Euro.

§ 34g EStG

Bankverbindung

Empfänger
AfD KV Passau
Bank
VR-Bank Passau
IBAN
DE18 7409 0000 0000 4501 89
BIC
GENODEF1PA1
Verwendungszweck
Spende

Zuwendungsbestätigung

Für die Zuwendungsbestätigung benötigt der Kreisverband Ihre vollständige Anschrift. Sie können sie im Verwendungszweck angeben oder separat über die Kontaktseite mitteilen.

Steuerliche Hinweise

Nach § 34g Einkommensteuergesetz ermäßigt sich die Einkommensteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen um 50 Prozent der begünstigten Zuwendungen. Die Ermäßigung ist auf 1.650 Euro pro Person beziehungsweise 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung begrenzt. Das entspricht begünstigten Zuwendungen von bis zu 3.300 beziehungsweise 6.600 Euro.

Die konkrete steuerliche Wirkung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Eine Auszahlung oder Erstattung in dieser Höhe wird nicht zugesagt.

Gesetzliche Regelung: § 34g EStG · Stand: 25. September 2026