Ordnungsgeld gegen Opposition?
Die AfD-Kreistagsfraktion warnte vor politischen Ordnungsgeldern ohne ausreichenden Verfahrensschutz. Demokratie braucht freie Debatten statt Einschüchterung.
Ergebnis
Mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.
Ordnungsgeld nur mit klaren Regeln
Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, Ordnungsgelder im Kreistag nur mit klaren Verfahrensregeln zu verhängen. Wer gewählte Kreisräte mit einer Geldbuße belegen will, muss vorher sauber vorgehen.
Warum dieser Antrag notwendig war
Die neue Geschäftsordnung sieht Ordnungsgelder bis zu 500 Euro vor. Im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.000 Euro.
Das ist ein scharfes Mittel. Deshalb braucht es klare Sicherungen: Ordnungsruf, ausdrücklicher Hinweis und eine kurze Möglichkeit zur Stellungnahme.
Ordnung ja. Willkür nein.
Eine Sitzungsleitung muss handlungsfähig sein. Wer eine Sitzung erheblich stört, kann zur Ordnung gerufen werden.
Eine Geldbuße gegen gewählte Kreisräte darf aber nicht ohne klare Vorwarnung und ohne Anhörung verhängt werden.
Sonst kann ein Ordnungsgeld schnell zum Druckmittel gegen unbequeme Wortmeldungen werden.
Ordnung im Kreistag darf nicht zum politischen Druckmittel werden.
Ein faires Verfahren schützt alle Kreisräte
Der Antrag hätte berechtigte Ordnungsmaßnahmen nicht verhindert. Bei schweren Störungen wäre ein sofortiges Einschreiten weiterhin möglich geblieben.
Gefordert war nur ein Mindestmaß an Fairness: Wer ein Ordnungsgeld erhalten soll, muss vorher wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird.
Außerdem sollte das betroffene Kreistagsmitglied kurz Stellung nehmen können, bevor eine Geldbuße festgesetzt wird.
Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion
Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, § 20 Abs. 3 entsprechend zu fassen:
Vor der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist das betroffene Kreistagsmitglied grundsätzlich zur Ordnung zu rufen und ausdrücklich auf die mögliche Festsetzung eines Ordnungsgeldes hinzuweisen. Dem betroffenen Kreistagsmitglied ist vor der Entscheidung Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme zu geben.
Politische Bewertung
Je schärfer ein Ordnungsmittel ist, desto klarer muss das Verfahren sein. Genau darum ging es bei diesem Antrag.
Die übrigen Fraktionen lehnten auch diesen Schutzmechanismus geschlossen ab.
Damit bleibt ein weitreichendes Ordnungsgeld möglich, ohne den von der AfD geforderten klaren Verfahrensschutz. Wer demokratische Debatten ernst nimmt, darf solche Mittel nicht ohne Sicherungen stehen lassen.
Der Antrag wurde mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.
