Wer kontrolliert eigentlich noch den Landrat?

Antrag · Abgelehnt

Wer kontrolliert eigentlich noch den Landrat?

Die AfD-Kreistagsfraktion forderte einen unabhängigen Rechnungsprüfungsausschuss. Kontrolle darf nicht unter Einfluss der Verwaltung stehen.

AntragAbgelehnt
Ebene
Kreistag
Fraktion
Kreistagsfraktion Landkreis Passau
Eingereicht
4. Mai 2026
Sitzung
18. Mai 2026
Abstimmung
18. Mai 2026
Daniel Artmann
Ansprechpartner
Daniel Artmann
Kreisrat

Ergebnis

Mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.

Kreistag Landkreis Passau · Konstituierende Sitzung 18.05.2026

Rechnungsprüfung ohne Landrat: Kontrolle braucht Abstand

Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, den Rechnungsprüfungsausschuss klar unabhängig vom Landrat aufzustellen. Wer die Verwaltung kontrollieren soll, darf nicht von der Verwaltungsspitze geführt werden.

Warum dieser Antrag notwendig war

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft, wie mit öffentlichen Geldern und Verwaltungsvorgängen umgegangen wurde. Das ist keine Formsache, sondern echte Kontrollarbeit.

Genau deshalb braucht dieser Ausschuss Abstand zur Verwaltungsspitze. Kontrolle wirkt nur glaubwürdig, wenn sie nicht unter dem Einfluss derjenigen steht, deren Verwaltung geprüft wird.

7 Mitglieder im Prüfungsausschuss

Kontrolle darf nicht beim Kontrollierten liegen

Der Landrat steht an der Spitze der Landkreisverwaltung. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft Vorgänge, die genau diese Verwaltung betreffen.

Deshalb wollte die AfD-Fraktion klarstellen: Der Landrat soll diesem Ausschuss nicht angehören und auch nicht dessen Vorsitz führen können.

Wer Verwaltung kontrolliert, braucht Abstand zur Verwaltungsspitze.

Kein Angriff auf Personen, sondern saubere Kontrolle

Der Antrag richtete sich nicht gegen die Person des Landrats. Es ging um eine klare Trennung von Verwaltung und Kontrolle.

Gerade bei der Rechnungsprüfung zählt nicht nur, dass formal geprüft wird. Bürger müssen auch erkennen können, dass der Prüfungsausschuss unabhängig arbeitet.

Das schafft Vertrauen und stärkt die Glaubwürdigkeit der Kontrolle.

Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion

Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, § 35 zur Rechnungsprüfung entsprechend zu fassen:

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden. Der Landrat gehört dem Rechnungsprüfungsausschuss nicht an und kann nicht zum Vorsitzenden bestellt werden.

Politische Bewertung

Der Antrag betraf ein einfaches Prinzip: Wer kontrolliert, braucht Abstand zu dem Bereich, der kontrolliert wird.

Die übrigen Fraktionen lehnten auch diesen Antrag geschlossen ab.

Damit blieb die klare Trennung zwischen Verwaltungsspitze und Rechnungsprüfung aus. Wer öffentliche Kontrolle glaubwürdig machen will, hätte diesem Antrag zustimmen müssen.

Abstimmung im Kreistag:

Der Antrag wurde mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.