Redeverbot für Antragsteller?
Die AfD-Kreistagsfraktion wollte ein verbindliches Rederecht für Antragsteller sichern. Wer Anträge stellt, darf nicht von der Diskussion ausgeschlossen werden.
Ergebnis
Mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.
Anträge erklären dürfen: Rederecht auch in Ausschüssen sichern
Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, dass Antragsteller ihre eigenen Anträge auch dann erläutern dürfen, wenn diese in Ausschüssen behandelt werden, denen sie selbst nicht angehören.
Wer einen Antrag stellt, muss ihn auch erklären dürfen
Anträge von Kreisräten werden häufig zur weiteren Beratung in Ausschüsse verwiesen.
Gehört der Antragsteller diesem Ausschuss nicht an, kann über seinen Antrag gesprochen werden, ohne dass er ihn selbst erläutern darf.
Antragsrecht ohne Rederecht ist unvollständig
Die AfD-Fraktion wollte klar regeln, dass Antragstellern zu ihrem Tagesordnungspunkt das Wort erteilt werden muss.
Dabei ging es ausdrücklich nicht um ein zusätzliches Stimmrecht. Es ging darum, den eigenen Antrag selbst vorstellen und begründen zu können.
Wer einen Antrag stellt, darf nicht vor der Ausschusstür stehen bleiben.
Faire Beratung statt Ausschluss
Gerade Oppositionsfraktionen sind darauf angewiesen, ihre Anträge selbst erklären zu können.
Ohne verbindliches Rederecht kann über einen Antrag beraten werden, ohne dass der Antragsteller überhaupt zu Wort kommt.
So entsteht keine faire Beratung.
Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion
Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte folgende Ergänzung:
Soweit Kreistagsmitglieder zu einem Beratungsgegenstand einen Sachantrag gestellt haben, ist ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu erteilen.
Politische Bewertung
Dieser Antrag sollte ein einfaches demokratisches Prinzip absichern: Wer einen Antrag stellt, muss ihn auch selbst erklären dürfen.
Die übrigen Fraktionen lehnten auch diesen Antrag geschlossen ab.
Damit blieb offen, dass Antragsteller in Ausschüssen praktisch von der Beratung über den eigenen Antrag ausgeschlossen werden können.
Der Antrag wurde mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.
