Postengeschacher statt Wählerwille?

Antrag · Abgelehnt

Postengeschacher statt Wählerwille?

Die AfD-Kreistagsfraktion forderte faire Besetzungen auch bei Zweckverbänden. Öffentliche Ämter dürfen nicht hinter verschlossenen Türen verteilt werden.

AntragAbgelehnt
Ebene
Kreistag
Fraktion
Kreistagsfraktion Landkreis Passau
Eingereicht
4. Mai 2026
Sitzung
18. Mai 2026
Abstimmung
18. Mai 2026
Daniel Artmann
Ansprechpartner
Daniel Artmann
Kreisrat

Ergebnis

Mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.

Kreistag Landkreis Passau · Konstituierende Sitzung 18.05.2026

Keine Hinterzimmerbesetzung: Zweckverbände nach Stärkeverhältnis besetzen

Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, Entsendungen in Zweckverbände, Verwaltungsräte, Aufsichtsgremien und Beteiligungsgremien künftig grundsätzlich nach dem Stärkeverhältnis des Kreistags vorzunehmen.

Wählerwille darf nicht an Zweckverbänden enden

Für die Ausschussbesetzung im Kreistag gelten feste Verfahren, damit die politischen Kräfteverhältnisse möglichst fair abgebildet werden.

Genau diese Regeln fehlen jedoch bei Zweckverbänden, Verwaltungsräten und Beteiligungsgremien. Dort werden Sitze häufig nach internen Absprachen verteilt.

70 Kreisräte im Landkreis Passau

Gleicher Maßstab für alle Gremien

Wenn bei Ausschüssen auf mathematische Verfahren und politische Kräfteverhältnisse verwiesen wird, darf dieser Maßstab bei Zweckverbänden nicht plötzlich verschwinden.

Gerade dort geht es um erheblichen Einfluss, öffentliche Gelder und wichtige Entscheidungen des Landkreises. Deshalb muss auch dort der Wählerwille sichtbar bleiben.

Was bei Ausschüssen demokratisch notwendig ist, darf bei Zweckverbänden nicht plötzlich egal sein.

Keine Mauschelei bei wichtigen Posten

Der Antrag verlangte keine starre Regel ohne Ausnahmen. Gesetzliche, satzungsmäßige oder fachliche Vorgaben wären weiterhin berücksichtigt worden.

Aber wenn vom Stärkeverhältnis abgewichen wird, muss das offen dargestellt und sachlich begründet werden.

Genau diese Transparenz wollte die AfD-Kreistagsfraktion festschreiben: Proportionalität als Regelfall, Abweichung nur mit nachvollziehbarer Begründung.

Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion

Die AfD-Kreistagsfraktion beantragte, nach § 36 einen neuen § 36a einzufügen:

Entsendungen in Zweckverbände, Verwaltungsräte, Beiräte, Aufsichtsgremien, Gesellschafterausschüsse und sonstige Beteiligungsgremien sollen grundsätzlich entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen erfolgen.

Politische Bewertung

Die AfD-Fraktion wollte verhindern, dass wichtige Posten und Gremiensitze nach parteipolitischen Absprachen verteilt werden, während bei Ausschüssen gleichzeitig auf feste mathematische Verfahren verwiesen wird.

Die übrigen Fraktionen lehnten auch diesen Antrag geschlossen ab.

Offenbar soll der Wählerwille nur dort gelten, wo es politisch bequem ist. Bei Zweckverbänden, Verwaltungsräten und Beteiligungen wollten die übrigen Fraktionen keine verbindliche Regel.

Abstimmung im Kreistag:

Der Antrag wurde mit 58 : 13 Stimmen gegen die AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.